Wir möchten Ihnen nachfolgend Informationen zu den verschiedenen Bestattungsarten und Beisetzungsformen geben. Informationen zur Tree of Life Gedenkbaumbestattung, einer der Alternativbestattung ohne Friedhofszwang, finden Sie direkt hier.
Ganz allgemein sind in Deutschland, von den sehr seltenen Gruftbestattungen und Körperspenden einmal abgesehen, nur Erdbestattungen und Feuerbestattungen Bestattungsarten im engeren Sinne. Darüber hinaus gibt es inzwischen eine Vielzahl sogenannter Alternativbestattungen, die sich zumeinst durch Unterschiede in den Beisetzungenformen der kremierten Überreste abgrenzen, jedoch immer erst im Anschluss an eine Feuerbestattung möglich sind.
Erdbestattungen
Als Erdbestattung oder Begräbsnis wird die traditionelle Bestattungsform der Beisetzung eines Leichnams in der Erde bezeichnet. Früher der absolute Regelfall, begünstigt durch kirchlichen Einfluss und dem Verpflichtungsgefühl der gesellschaftlichen Erwartungshaltung zu entsprechen, ist heute bundesweit nur noch etwa jede dritte Bestattung eine Erdbestattung. In vielen Teilen Ostdeutschlands, so auch weitestgehend in Thüringen, sind es noch deutlich weniger. Ursächlich für diesen Trend sind u.a. der höhere Aufwand und die damit verbundenen, deutlich höheren Kosten für eine Erdbestattung sowie die heute bestehende Akzeptanz in den meisten christlichen Kirchen und die auch dadurch gestiegene gesellschaftliche Akzeptanz von Feuerbestattungen.
Neben den gewöhnlichen hygiene- und umweltschutzrelevanten Anforderungen an Särgen, müssen Erdbestattungssärge zusätzlich auch über Griffgarnituren und eine entsprechend stabilere Konstruktion (dickere oder verstärkte der Seitenwände) verfügen. Darüber hinaus werden für Begräbnisse gern auch hochwertigere Särge mit verstärkten Sargoberteilen gewählt, damit diese dem später wieder aufgeschütteten Erdaushub im Grab besser Stand halten. Zusätzlich Stabilität bieten z.B. auch Särge aus Eichenholz, gegenüber dem wesentlich leichteren Kiefernholz der sonst üblichen Kremationssärge.
Gemäß dem Thüringer Bestattungsgesetz müssen Bestattungen grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen, beginnend mit dem Tag des Ablebens, erfolgen. Daher müssen bei Erdbestattungen alle Regelungen, u.a. amtliche Beurkundung des Sterbefalls, Erwerb des Grabnutzungsrechtes, aber auch Terminvereinbarung bei Friedhofsbetreiber in Einheit mit Bestatter, Redner oder Pfarrer und eventuellen Musikern oder weiteren Dienstleistern bis hin zur Traueranzeige, Trauerfloristik, der Trauerfeier und Bestattung selbst, organisiert und final realisiert werden.
Feuerbestattungen
Bei einer Feuerbestattung handelt es sich um die Kremation, also einer Einäscherung, des Leichnams in einem Krematorium. Die übrig gebliebenen Aschereste werden dann in eine Aschekapsel gefüllt, welche dann meistens als Urne in einem Grab auf einem Friedhof beigesetzt wird.
Vor der Einäscherung findet eine verpflichtende zweite amtsärztliche Besichtigung statt. Anschließend wird der Leichnam in einem Sarg verbrannt. Zur Kremation werden meist einfach lasierte Särge aus Kiefernholz, ohne aufwändige Verzierungen oder Griffgarnituren verwendet.
Die Bestattungsfrist von 10 Tagen ist jedoch bereits mit der Feuerbestattung, also der Kremation erfüllt. Für eine Abschiednahme an der Urne sowie für die Beisetzung der Urne besteht also mehr zeitliche Flexibilität als bei einer Trauerfeier am Sarg oder gar Erdbestattung.
Bei Feuerbestattungen sind einige Vorgänge im Vergleich zur Erdbestattung mit weniger Aufwendungen und damit verbundenen geringeren Kosten realisierbar. Beispielsweise wegen des schlichteren Kremationssargs, niedrigerer Gebühren beim Friedhofsbetreiber (Nutzungsgebührungen sowie Aushebung und Verschließen einer Grabstätte), dem geringeren Personaleinsatz bei weiteren Transporten sowie zur Einsenkung.
Aus diesen zuvor genannten Gründen, aber auch nicht zuletzt wegen der vielen Möglichkeiten zu alternativen Beisetzungsformen, sind in Thüringen mehr als 90% der Bestattungen inzwischen Feuerbestattungen, Tendenz weiter steigend.
Alternativbestattungen
So individuell wie der Lebensweg eines jeden Menschen ist, so sind es manchmal auch die Wünsche für die letzte Ruhestätte, weshalb nicht für jeden ein traditionelles Grab auf einem Friedhof das Richtige ist. Der in Deutschland noch immer grundsätztlich bestehende Friedhofszwang ist ein nicht mehr zeitgemäßes Relikt früherer Bestattungstraditionen und ignoriert den natürlichen Wandel einer lebendigen Bestattungskultur.
Dieser fortschreitende Wandel in der Bestattungskultur zeigt sich zum einen in der Zunahme der Bestattungsformen, welche Alternativen zur klassischen Urnenbestattung auf einem Friedhof anbieten, als auch an dem stetig wachsenden Interesse unserer Kunden im Bereich Erfurt und Weimar, welche sich für individuelle Alternativbestattungen entscheiden.
Leider müssen einige dieser alternativen Bestattungsformen bislang vollständig oder zumindest teilweise im Ausland, unter den dort geltenden liberaleren und zeitgemäßeren Bestimmungen zum Bestattungsrecht, erfolgen.
Beispiele alternativer Beisetzungsformen:
- Seebestattungen
- Diamantbestattungen
- Kristallbestattungen
- Baumbestattungen
- Gedenkbaumbestattungen
- TREE OF LIFE
- Waldbestattungen
- FriedWald
- RuheForst
- Gedenkbaumbestattungen
- Naturbestattungen in den Schweizer Bergen
- OASE DER EWIGKEIT
- Almwiesenbestattungen
- Windbestattungen
- Bergbachbestattungen
- Baumbestattungen
- Felsbestattungen
- Luftbestattungen
- Flugbestattungen
- OASE DER EWIGKEIT